Klage der Isebek-Initiative abgewiesen
Juni 21, 2010 2 KommentareAuch in der zweiten Instanz ließen die Richter des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes die klagefreudige Isebek-Initiative in erfrischend klaren Worten abblitzen:
“Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies jetzt auch in zweiter Instanz eine Beschwerde der Isebek-Bürgerinitiative gegen eine Formulierung der Bezirksversammlung in den Abstimmungsunterlagen ab. Eine vermeintliche Irreführung durch die Formulierung sei nicht erkennbar, so die Richter.”
Nachdem die Initiative trotz zahlreicher Kompromissangebote auf ihrer Maximalforderung – nämlich der Erhaltung des status quo mit McDonald’s-Gebäude an der Hoheluftbrücke – beharrte und so den rund 200.000 € teuren Volksentscheid erzwang, werden dem Steuerzahler nun zumindest die Kosten dieses Rechtsstreits erspart bleiben.
Quelle des Zitats: Die Welt
Stadtplanung

[...] näher – und nachdem schon die Gerichte der übereifrigen “Isebek-Initiative” Einhalt geboten haben verliert sie mit ihrem sturen beharren auf Maximalforderungen einen langjährigen Unterstützer: [...]
[...] zuletzt hatte die Initiative mit allen Mittel, von illegalem Bekleben und Beschmieren bis zu vergeblicher Klagewut, versucht, die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Seite zu ziehen. Neben (fast) allen Parteien [...]